Rodorf.de
ABC

Befragung: Handlungs- und Auskunftspflichten des Befragten

Gesetzliche Handlungspflichten im Sinne der Befragungsbefugnis sind Offenbarungspflichten, die sich direkt aus einem Gesetz ergeben.

Zeugenpflicht: Die Mitwirkungspflicht des Zeugen ergibt sich aus seiner zeugenschaftlichen Verantwortung. Zeuge ist, wer aufgrund eigener sinnlicher Wahrnehmung zu einem tatsächlichen Geschehen aussagen kann und nicht Beschuldigter oder Angeklagter ist. Zu den Zeugenpflichten gehört es, zur Vernehmung zu erscheinen, wahrheitsgemäß auszusagen und diese Aussage auf Verlagen erforderlichenfalls zu beeiden. Zeugenpflichten sind staatsbürgerliche Pflichten, die die StPO nicht begründet, sondern voraussetzt.

BVerfG 1978: Die Zeugenpflicht ist nach deutscher Rechtstradition eine allgemeine Staatsbürgerpflicht, für deren Erfüllung ein Entgelt nicht verlangt werden kann.

BVerfG, Beschluss vom 10.10.1978 - 2 BvL 3/78.

Beistandspflicht für Eheleute: In einer Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2003 stellen die Richter fest, dass sich die gegenseitige Beistandspflicht unter Eheleuten aus § 1353 BGB (Eheliche Lebensgemeinschaft) ergibt.

Ende der Beistandspflicht:

BGH 2003: Dementsprechend endet die strafrechtliche Garantenstellung unter Eheleuten, wenn ein Ehegatte sich vom anderen in der ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen.

BGH, Urteil vom 24.07. 2003 - 3 StR 153/03

Uneingeschränkte Aussagepflichten: Solche Pflichten sind nicht in den Polizeigesetzen der Länder enthalten. Dennoch kennt das deutsche Recht Aussagepflichten, die im Einzelfall sogar erzwungen werden können.

Als Zwangsmittel kommt dafür aber nur Zwangsgeld oder Beugehaft in Betracht.

TOP 

Fenster schließen