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Befragung: Zweck der Befragung

Der Zeck einer Befragung dient der Informationsgewinnung, um sachgerecht zugewiesene Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehr wahrnehmen zu können.

Hinweis: Im Zusammenhang mit der Gefahrenerforschung ist festzustellen, dass es vorrangige Aufgabe der Polizei ist, Störungen zu unterbinden und Gefahren abzuwehren. Maßnahmen der Gefahrenvorsorge und Gefahrenerforschung berühren aber einen Vorfeldbereich und können somit durchaus auch als Vorfeldbefugnisse der Polizei verstanden werden, die tendenziell Eingriffsmöglichkeiten gegen einen jedermann eröffnen.

Das ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Zu diesem Zweck dient eine Befragung zur Gefahrenabwehr nicht.

Die Befragungsbefungnis des PolG NRW lässt es zu, alle Personen zu befragen, die  sachdienliche Angaben machen können. Es geht nicht darum, eine Person "auszuhorchen", sondern darum,  Informationen zu gewinnen, die der Polizei dabei helfen, zugewiesene Aufgabe sachgerecht wahrnehmen zu können.

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