GR - Menschenwürde
Die Menschenwürde ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich einer
umfassenden Beschreibung entzieht, weil dieses Wort den Kern bzw. das
Wesen der menschlichen Natur umfasst.
BVerfG 1977: Achtung und
Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des
Grundgesetzes. Die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde
stellen den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung
dar (...). Der Staatsgewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen die
Verpflichtung auferlegt, die Würde des Menschen zu achten und sie zu
schützen.
Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als
einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in
Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten. Diese Freiheit
versteht das Grundgesetz nicht als diejenige eines isolierten und
selbstherrlichen, sondern als die eines gemeinschaftsbezogenen und
gemeinschaftsgebundenen Individuums (...). Sie kann im Hinblick auf
diese Gemeinschaftsgebundenheit nicht "prinzipiell unbegrenzt" sein. Der
Einzelne muß sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen
lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen
Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt
allgemein Zumutbaren zieht; doch muß die Eigenständigkeit der Person
gewahrt bleiben (...). Dies bedeutet, daß auch in der Gemeinschaft
grundsätzlich jeder Einzelne als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert
anerkannt werden muß. Es widerspricht daher der menschlichen Würde, den
Menschen zum bloßen Objekt im Staate zu machen (...). Der Satz, "der
Mensch muß immer Zweck an sich selbst bleiben", gilt uneingeschränkt für
alle Rechtsgebiete; denn die unverlierbare Würde des Menschen als Person
besteht gerade darin, daß er als selbstverantwortliche Persönlichkeit
anerkannt bleibt.
BVerfG, Urteil vom
21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76
Der Mensch hat Würde, weil er als vernunftbegabtes Wesen die
Fähigkeit besitzt, sein eigenes Handeln zu reflektieren und an
bestimmten Wertvorstellungen auszurichten. Der Mensch zeichnet sich
insbesondere auch durch seine Sozialbezogenheit aus, zumal es gerade die
sozialen Umwelteinflüsse sind, die sein Wesen prägen und bestimmen.
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