Öffentliche Sicherheit Eine der Kernaufgaben der Polizei besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Lisken/Denninger: Diese Kernaufgabe beschreibt und begrenzt im Wesentlichen die Funktion der Polizei, wie sie sich im Laufe der Entwicklung des bürgerlich-rechtlichen liberalen Rechtsstaates herausgebildet hat.
Lisken/Denninger, Handbuch des
Polizeirechts, 4. Auflage, Seite 306 Sie bestehen aus zwei Gruppen:
Die Sicherheitsgüter des Einzelnen umfassen folgende Rechtsgüter:
Bedrohungen dieser Rechtsgüter hat die Polizei abzuwehren, wenn das im öffentlichen Interesse notwendig ist. Nicht alle Gefahren, die Sicherheitsgütern des Einzelnen bedrohen, sind im öffentlichen Interesse abzuwehren. Sicherheitsgüter der Allgemeinheit:
Jede drohende oder gar andauernde Verletzung der Rechtsordnung ist auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Neben dem Schutz der öffentlichen Sicherheit obliegt es der Polizei auch, Gefahren von der öffentlichen Ordnung abzuwehren.
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