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Gefahrenvorsorge

Darunter sind vorbereitende Maßnahmen der Polizei zu verstehen, bei denen es sich überwiegend um vorgehaltene Datensammlungen handelt, die es der Polizei erlauben, nach Bekanntwerden polizeilicher Einsatzlagen sofort situationsangemessen reagieren zu können.

Dafür erforderliche Informationen können zum Beispiel auf der Grundlage von
§ 11 PolG NRW (Erhebung von Personaldaten zur Vorbereitung für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen) erhoben und vorgehalten werden.

Erhoben werden zum Beispiel:

  • Daten von Personen, deren Kenntnisse oder Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr benötigt werden

  • Daten verantwortlicher Personen für Anlagen oder Einrichtungen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgehen kann.

Erhoben werden die Datensätze, die sicherstellen, dass die Personen erreichbar sind, soweit dies zur Vorbereitung für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen erforderlich ist.

Von Polizeibeamten, die zum Beispiel auf Leitstellen ihren Dienst versehen oder anlässlich polizeilicher Einsatzlagen in Führungsstellen eingesetzt sind, muss erwartet werden können, dass sie anlassbezogen möglichst sofort und vor allen Dingen zielführend reagieren können.

Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, werden in polizeilichen Informationssystemen Daten vorgehalten, die es solchermaßen verwendeten Polizeibeamten erlauben:

  • Personen sofort nach Bekanntwerden einer polizeilichen Lage ansprechen/erreichen zu können, wenn deren Kenntnisse oder Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr benötigt werden

  • Verantwortliche möglichst umgehend darüber befragen zu können, welche Gefahren von Anlagen oder Einrichtungen ausgehen

  • Verantwortliche in Entscheidungen einbeziehen zu können, wenn es darum geht, gefährdete Anlagen oder Einrichtungen möglichst optimal zu schützen.

Diese Datensätze werden in e-CEBIUS, einem polizeilichen Informationssystem vorgehalten (Akronym für: erweitertes Computer Einsatz Bearbeitungs-, Informations- und Unterstützungs-System).

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