Aufgaben der Polizei im Überblick Aufgaben (oder Zuständigkeiten) werden der Polizei durch Gesetz oder Rechtsverordnungen übertragen. Polizeiliche Aufgabe ist es:
Bis zum Inkrafttreten des Polizeiorganisationsgesetzes NRW am 5. Juli 2002 (POG NRW) ließen sich alle polizeilichen Zuständigkeiten aus dem Polizeigesetz NRW ableiten, siehe § 1 PolG NRW (Aufgaben der Polizei). Das POG NRW hat dies geändert, indem den Kreispolizeibehörden des Landes NRW die dort benannten Aufgaben übertragen wurden. Es handelt sich dabei aber weitgehend um die gleichen Zuständigkeiten, die im § 1 PolG NRW (Aufgaben der Polizei) enthalten sind. Für die nachfolgend aufgeführten Aufgaben ergibt sich die polizeiliche Zuständigkeit weiterhin nur aus § 1 PolG NRW:
Diese Begrifflichkeiten kennt das Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) nicht. |