Ermessensreduzierung Trotz eingeräumten Ermessens muss die Polizei tätig werden, wenn das Ermessen reduziert ist, denn es gibt Fälle im polizeilichen Berufsalltag, in denen bis auf eine Entscheidung, alle anderen Ermessensentscheidungen fehlerhaft sind.
Anforderungen an Ermessensreduzierung: Umstritten ist, welche
Umstände zu einer Ermessensreduzierung führen und damit eine
Handlungspflicht der Polizei begründen. Für das Bundesverwaltungsgericht
haben Ausmaß und Schwere der Störung oder Gefährdung maßgebliche
Bedeutung für eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung.
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