Rodorf.de
ABC

Zuständigkeit - Kriminalhauptstelle

Kriminalitätshauptstellen sind Polizeibehörden, deren örtlicher Zuständigkeitsbereich erweitert ist.

In NRW ist die dafür maßgebliche Regelung die Kriminalhauptstellenverordnung.

In dieser Verordnung ist festgelegt, welche besonders schweren Straftaten nicht von der eigentlich örtlich zuständigen Polizeibehörde, sondern von der dafür extra eingerichteten Kriminalhauptstelle zu bearbeiten sind.

Kriminalhauptstellen müssen, weil sie über eine spezielle Logistik und über Amtswalter mit speziellen Kenntnissen verfügen, die Bearbeitung der nachfolgend aufgeführten Delikte der Schwerstkriminalität übernehmen:

  • Tötungsdelikte mit Vorsatz

  • Bildung krimineller Vereinigungen

  • Illegale Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Organisierte Kriminalität und Geldwäsche

  • Erpressungen

  • Bombendrohungen

  • Wirtschaftsstraftaten sowie ausgewählte Delikte der

  • Computerkriminalität.

Zusätzlich übernehmen Kriminalhauptstellen (unterstützend) Aufgaben der Kriminalprävention zur Verhütung von Straftaten.

In NRW gibt es insgesamt 15 Kriminalhauptstellen.

Das Polizeipräsidium Münster ist zum Beispiel als Kriminalhauptstelle zuständig für den Bereich des Polizeipräsidiums Münster sowie in den Polizeibezirken der Kreispolizeibehörden Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

Die »örtlich zuständigen Behörden« treffen beim Bekanntwerden von Delikten, deren Bearbeitung den Kriminalhauptstellen vorbehalten ist, nur Maßnahmen des ersten Zugriffs.

Beispiel: Polizeiliche Ermittlungen in der Kreispolizeibehörde Borken erhärten den Verdacht, dass dort im Rahmen organisierter Kriminalität bandenmäßig mit Drogen gehandelt wird. Welche Behörde ist zuständig?

Die Bearbeitung organisierter Kriminalität fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Borken. Dafür ist die 65 km entfernte Kriminalhauptstelle Münster zuständig. Diese Behörde ist zu benachrichtigen, so dass Mitarbeiter der Kriminalhauptstelle Münster die weitere Bearbeitung übernehmen können.

Das ist sinnvoll, denn Kriminalhauptstellen verfügen über »Mobile Einsatzkommandos (MEK)«, die bei Bedarf notwendig werdende langfristige Observationen durchführen können.

Die Entscheidung darüber, ob ein MEK eingesetzt wird, muss die Kriminalhauptstelle Münster treffen. Aufgabe der Kriminalhauptstelle ist es auch, die dafür erforderlichen richterlichen Beschlüsse zu beantragen.

TOP 

Fenster schließen