Zuständigkeit - Kriminalhauptstelle
Kriminalitätshauptstellen sind Polizeibehörden, deren örtlicher
Zuständigkeitsbereich erweitert ist.
In NRW ist die dafür
maßgebliche Regelung die Kriminalhauptstellenverordnung.
In dieser Verordnung ist festgelegt, welche besonders schweren
Straftaten nicht von der eigentlich örtlich zuständigen Polizeibehörde,
sondern von der dafür extra eingerichteten Kriminalhauptstelle zu
bearbeiten sind.
Kriminalhauptstellen müssen, weil sie über eine
spezielle Logistik und über Amtswalter mit speziellen Kenntnissen
verfügen, die Bearbeitung der nachfolgend aufgeführten Delikte der
Schwerstkriminalität übernehmen:
-
Tötungsdelikte mit Vorsatz
-
Bildung krimineller Vereinigungen
-
Illegale Herstellung von
Betäubungsmitteln
-
Organisierte Kriminalität und Geldwäsche
-
Erpressungen
-
Bombendrohungen
-
Wirtschaftsstraftaten sowie
ausgewählte Delikte der
-
Computerkriminalität.
Zusätzlich
übernehmen Kriminalhauptstellen (unterstützend) Aufgaben der
Kriminalprävention zur Verhütung von Straftaten.
In NRW gibt es insgesamt 15 Kriminalhauptstellen.
Das Polizeipräsidium Münster ist zum Beispiel als Kriminalhauptstelle zuständig
für den Bereich des Polizeipräsidiums Münster sowie in den
Polizeibezirken der Kreispolizeibehörden Borken, Coesfeld, Steinfurt und
Warendorf.
Die »örtlich zuständigen Behörden« treffen beim
Bekanntwerden von Delikten, deren Bearbeitung den Kriminalhauptstellen
vorbehalten ist, nur Maßnahmen des ersten Zugriffs.
Beispiel: Polizeiliche
Ermittlungen in der Kreispolizeibehörde Borken erhärten den Verdacht,
dass dort im Rahmen organisierter Kriminalität bandenmäßig mit Drogen
gehandelt wird. Welche Behörde ist zuständig?
Die Bearbeitung organisierter
Kriminalität fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der
Kreispolizeibehörde Borken. Dafür ist die 65 km entfernte
Kriminalhauptstelle Münster zuständig. Diese Behörde ist zu
benachrichtigen, so dass Mitarbeiter der Kriminalhauptstelle Münster die
weitere Bearbeitung übernehmen können.
Das ist sinnvoll, denn
Kriminalhauptstellen verfügen über »Mobile Einsatzkommandos (MEK)«, die
bei Bedarf notwendig werdende langfristige Observationen durchführen
können.
Die Entscheidung darüber, ob ein MEK eingesetzt wird, muss die
Kriminalhauptstelle Münster treffen. Aufgabe der Kriminalhauptstelle ist
es auch, die dafür erforderlichen richterlichen Beschlüsse zu
beantragen.
TOP
Fenster schließen
|