Gefährder Was unter einem Gefährder zu verstehen ist, kann der Website des BKA entnommen werden. Dort heißt es unter der Überschrift "Politisch motivierte Kriminalität" wie folgt: Einstufung von Personen Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die jeweilig zuständige Länderpolizei oder das BKA eine Person aufgrund vorhandener Erkenntnisse als Gefährder oder Relevante Person einstufen. Die Begriffe Gefährder und Relevante Person sind auf polizeilicher Ebene wie folgt definiert (es handelt es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Definition, sondern lediglich um einen »Arbeitsbegriff« der Sicherheitsbehörden):
Ein »Gefährder« ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher
Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der
Strafprozessordnung, begehen wird.
(a) Führungsperson, einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder
(d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines
Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten
Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne
des § 100a Strafprozessordnung, handelt.
|