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Nötigung

§ 240 StGB (Nötigung)

Letzte Generation: Womit 2023 zu rechnen ist ...

Festzustellen ist, dass schon heute die Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ ebenso wie sonstige Aktionen von Klimaschutz Aktivisten, nicht nur die Polizei, sondern auch im zunehmenden Umfang die Gerichte beschäftigen, denn den Aktivisten wird neben Nötigung auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und auch Sachbeschädigung vorgeworfen.

Außerdem:

Stern.de: Die Klimaaktivisten-Gruppierung Letzte Generation hat eine Ausweitung ihrer Protestaktionen auf das gesamte Bundesgebiet angekündigt. Ab dem 6. Februar sollten „an so vielen Stellen wie möglich und so oft wie möglich“ Aktionen organisiert werden. Ziel sei es, den eigenen Protest „auf die gesamte Republik“ auszuweiten und den Alltag zu „unterbrechen“. Die Maßnahmen würden weiter friedlich bleiben.

Stern.de vom 23.01.2023: Letzte Generation will Blockadeaktionen ab Februar bundesweit ausdehnen

Zwischenzeitlich hat es auch schon Anschläge auf Kunstwerke in Museen gegeben und Anfang März wurde das Grundgesetz-Denkmal in Berlin von Aktivsten beschmiert. Ein paar Tage zuvor war es zur ersten Festklebeaktion in einem Berliner Gerichtssaal gekommen. Der Aktivist, der sich während einer Verhandlung an einem Tisch im Verhandlungsraum festgeklebt hatte, wurde samt Tisch aus dem Gerichtssaal entfernt.

Am 23.02.2023 heißt es in einem Artikel auf Stern.de, dass ein Klimakativist die 
Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten  für eine weitere Aktion nutzte: Mitten im Prozess sprang der 23-Jährige aus Greifswald auf und klebte sich an einem Tisch fest. "Ich habe mich festgeklebt. Ich muss es tun, weil wir über Klimanotstand reden müssen", rief Jeschke im Saal D107. "Es tut mir leid. Ich muss es tun."

Der Aktivist wurde mit der Hand am Tisch klebend aus dem Gebäude gebracht. Beamte hatten ihm zuvor noch in die Jacke geholfen. Zuletzt sei der 23-Jährige dann in Begleitung an einer Bushaltestelle gesichtet worden - samt des etwa 1,20 Meter breiten Tisches. "Wir konnten auf den Tisch verzichten. Hauptsache, die Hauptverhandlung konnte fortgesetzt werden", erklärte die Gerichtssprecherin.

 

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